So können Sie schnell und unkompliziert etwaige Fahrtkosten selbst ermitteln.
Medizinisch notwendige Krankentransporte d.h. Tragestuhltransporte, Liegend- oder Rollstuhlfahrten werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen.
Sie müssen sich dafür allerdings dazu einen Transportschein vom Arzt ausstellen, sowie die Fahrt bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, wird Ihnen lediglich nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage bei Krankentransporten finden sie hier zum Download.
Sitzend (Tragestuhl/Rollstuhl) | bis 10 KM |
€ 60,00 |
Sitzend (Tragestuhl/Rollstuhl) | 11-20 KM |
€ 75,00 |
Sitzend (Tragestuhl/Rollstuhl) | 21-100 KM |
€ 75,00 + €1,70 ab dem 20. Kilometer |
Sitzend (Tragestuhl/Rollstuhl) | 101-200 KM |
€ 85,00 + €1,80 ab dem 20. Kilometer |
Liegend | bis 20 KM |
€ 85,00 |
Liegend | 21-200 KM |
€ 85,00 + €1,80 pro Kilometer |
Liegend/sitzend | 201-400 KM |
€ 95,00 + €1,80 pro Kilometer |
Liegend/sitzend | über 400 KM |
€ 95,00 + €1,80 pro Kilometer + € 47,00 Spesen/Tag |
An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von 15€ pro Fahrt.